Best Practise: Abrechnungen nach BiPRO-Norm richtig gestalten

Viele Wege führen nach Rom. Dies gilt (leider) auch für die Abrechnungen nach BiPRO-Norm 430.7. So gibt es in der Norm unterschiedliche Ansätze, wie Sie Ihre Abrechnungsdaten aus dem Makler- oder Versichererinkasso ins BiPRO-Datenmodell übersetzen können. Inzwischen hat sich ein Weg durchgesetzt, sozusagen die Hauptstraße nach Rom. In diesem Best Practise-Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Abrechnung nach BiPRO-Norm richtig gestalten.

Als Industriemakler oder Assekuradeur erheben Sie Beiträge im Rahmen des Maklerinkassos und erstellen Abrechnungen, die Sie an Ihre Risikoträger übermitteln. Als Versicherer erheben Sie Beiträge im Rahmen des Zentralinkassos und stellen Ihren Vertriebspartnern OP-Listen und Provisionsabrechnungen zur Verfügung. Die BiPRO-Norm 430.7 zur Optimierung des Abrechnungsverkehrs ermöglicht es Ihnen, dies auf eine standardisierte Art und Weise zu tun.

Leider ist es so, dass BiPRO-Normen meist sehr mächtig gestaltet sind und alle denkbaren Marktgegebenheiten irgendwie berücksichtigen. Was auf der einen Seite gut ist, wird auf der anderen Seite zum Problem: Die Komplexität steigt und häufig gibt es im Ergebnis mehrere Wege, gleichartige Sachverhalte abzubilden, die allesamt konform zur Norm sind. Dies gilt auch für die Abrechnung nach BiPRO-Norm.

Was ist das Problem bei BiPRO-Abrechnungen?

Abrechnungen aus dem Vermittler- und Versichererinkasso oder OP-Listen oder Kontoauszüge bestehen im Wesentlichen aus Buchungszeilen, die meist tabellarisch dargestellt werden. Ganz ursprünglich wurden Sie auf Papier und heute als PDF ausgetauscht. Zusätzlich gibt es auch den Austausch in Form von CSV- oder Excel-Dateien, um eine technische Verarbeitung zu ermöglichen. Die beste Art jedoch, Abrechnungsdaten auszutauschen, ist auf einheitlichem, das heißt standardisiertem Weg. Dazu müssen Sie die Abrechnungsdaten aus Ihrem Format in das Standardformat nach BiPRO XML umformatieren.

Das BiPRO-Datenmodell sieht hierfür die Objekte bzw. XML-Elemente Postengruppe und Gruppenposten vor. Dabei dient eine Postengruppe (also eine Gruppe von Abrechnungsposten) dazu, mehrere Gruppenposten (das heißt Abrechnungsposten einer Gruppe) logisch zusammen zu fassen. Ein Gruppenposten wird über seine ArtID typisiert zum Beispiel als Bruttobeitrag oder Courtage. Sowohl an der Gruppe als auch am Posten kann der Abrechnungszeitraum angegeben werden. Abrechnungen nach BiPRO-Norm müssen mindestens eine Postengruppe enthalten.

Die Art und Weise der Gruppierung ist nicht exakt festgelegt, um alle nur denkbaren Variationen abbilden zu können. Und genau das ist ein Problem, denn es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten, denselben Sachverhalten korrekt ins BiPRO-Datenmodell zu überführen. Für den Ersteller einer Abrechnung ist das kein Problem. Aber für denjenigen, der sie – trotz Standards – auf unterschiedliche Weise empfängt, produziert das einen erheblichen Aufwand.

Abrechnungen nach BiPRO-Norm richtig gestalten

In der Praxis hat sich für Abrechnungen die Denkweise in Zeilen und Spalten etabliert, die auch aus der nicht-standardisierten Gestaltung von Abrechnungsdaten in Form von CSV- oder Excel-Tabellen bekannt ist. Damit entspricht eine Buchungszeile im Sinne einer Excel-Tabelle einer Postengruppe nach BiPRO-Norm und eine Spalte bzw. Zelle einem Gruppenposten. Der Buchungstext wird im Feld Name an der Postengruppe erfasst.

Zwar ist es technisch möglich und nach BiPRO auch erlaubt, mehrere Gruppenposten derselben Art wie zum Beispiel mehrere Bruttobeiträge für unterschiedliche Abrechnungszeiträume in eine Postengruppe einzubringen. Der Best Practise-Ansatz sieht das jedoch nicht vor. Stattdessen soll in einer Gruppe lediglich ein Posten seiner Art enthalten sein, also zum Beispiel nur einmal der Bruttobeitrag. Um Redundanzen zu reduzieren, soll der Abrechnungszeitraum entsprechend nicht am Gruppenposten, sondern an der Postengruppe abgebildet werden und damit für alle Posten einer Gruppe gelten.

Diese Grundregeln gelten gleichermaßen für Abrechnungen aus dem Vermittler- und Versichererinkasso sowie für jede andere spezifische Form einer Abrechnung wie zum Beispiel der OP-Liste oder dem Kontoauszug.

1 Kommentar

Verdeutlichung: Als Reaktion auf den Beitrag wurde angemerkt, dass der Titel missverständlich sein könnte. Er könne implizieren, dass es nur „diesen einen richtigen Weg“ gibt und andere Wege entsprechend „falsch“ sein könnten. Das ist jedoch ausdrücklich nicht der Fall!

Selbstverständlich sind alle Wege, die durch die Norm 430.7 ermöglicht werden, zugelassen. Ein so genannter BiPRO Service Consumer (Client) sollte sie auch behandeln können. In dem vorliegenden Best Practise-Ansatz wird lediglich der bevorzugte Weg aus Sicht eines Clients beschrieben, da sich zahlreiche (durchaus auch komplexere) Abrechnungszenarien im Sinne einer Vereinfachung in der „Zeilen und Spalten“-Denkweise abbilden lassen.