Dateitransfer bei der BiPRO-Norm 430

Die Norm 430 der BiPRO ist schon sehr alt und im Markt weit verbreitet. Sie dient u. a. zur Übermittlung von Dateien wie z. B. Policen. Da Dateien sehr groß sein können, wurde in der Norm festgeschrieben, dass ein Dateitransfer ausschließlich mit dem so genannten MTOM-Verfahren zu erfolgen hat. Wir erleben es aber immer wieder, dass neue Anbieter die Norm hinsichtlich der Art des Dateitransfers nicht korrekt umgesetzt haben.

Was ist das MTOM-Verfahren?

Dieses Verfahren sieht vor, dass die Binärdaten einer Datei nicht Base64-enkodiert innerhalb der BiPRO XML-Strukturen übertragen werden (also embedded), sondern außerhalb des XMLs als nicht Base64-enkodierte HTTP-Attachments. Innerhalb der BiPRO XML-Struktur (dem Element „Daten“) erscheint dann lediglich eine Referenz auf die „angehängte“ Datei nach dem XOP-Standard.

Warum MTOM bei Norm 430?

Binärdaten müssen Base64-enkodiert werden, damit sie innerhalb von XML übertragen werden können. Das erhöht jedoch die Größe der Daten um etwa 30 Prozent. Diese Daten müssen zur Verarbeitung dann durch den XML-Prozessor und ggf. vorher noch durch die Schema-Validierung. Das alles benötigt zu viele Ressourcen. Beim MTOM-Verfahren muss hingegen nur das reine XML, nicht aber die Datei durch das XML-Parsing und auch die Daten der Datei verbleiben in Ihrer eigentlichen Größe.

Was bedeutet das in der Praxis?

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Service nach BiPRO-Norm 430 für alle (!) Methoden (listShipment, getShipment, acknowledgeShipment) MTOM-Requests akzeptiert und Dateien bei getShipmentResponse immer mit dem MTOM-Verfahren ausgeliefert werden. Das gilt übrigens auch dann, wenn es keine großen Dateien sind.

Übrigens: Einige technische Frameworks entscheiden selbstständig darüber, bei kleinen Dateien auf das MTOM-Verfahren zu verzichten. Das ist unzulässig und muss von Ihnen deaktiviert werden. Das ist eine häufige Fehlerquelle in der Praxis. In anderen Normen wie z. B. Tarifierung, Angebot und Antrag (TAA) in der Gewerbeversicherung darf zwar auch das MTOM-Verfahren für die erzeugten Angebots- und Antragsdokumente verwendet werden, allerdings hat die BiPRO hier keine Mussbestimmung formulierung. In der Praxis ist von der Verwendung des MTOM-Verfahrens bei TAA-Normen dringend abzuraten.

Sie wollen nicht selbst entwickeln?

Wenn Sie sich Fehler bei der Programmierung und Markteinführung ersparen und statt einer Eigenentwicklung auf fertige Lösungen setzen möchten, dann schauen Sie sich den BiPRO Client für Makler oder den BiPRO Server für Assekuradeure und Versicherer auf Basis unserer b-OX LD Vernetzungsplattform an.

2 Kommentare

[…] Das Wizard-Modell nutzt das in der Praxis bereits erfolgreich etablierte BiPRO-Prinzip der Risikofragen. Zahlreiche Praxisprobleme werden gelöst und die Zusammenarbeit zwischen den Marktbeteiligten deutlich und dauerhaft optimiert. Wenn man sich auf einfache Fragen konzentriert und auf das „Ping-Pong-Modell“ im Sinne BiPRO verzichtet, ist der Aufwand überschaubar. Alle Versionen der BiPRO-Norm unterstützen das Wizard-Modell. Probieren Sie es aus! Übrigens: Bitte vermeiden Sie bei TAA-Prozessen die Bereitstellung von Dokumenten im MTOM-Verfahren. […]